Fachgerechte Schädlingsbekämpfung

die schonende Beseitigung wirtschaftlicher und gesundheitlicher Gefahrenpotenziale!
Kammerjäger bei der Schädlingsbekämpfung

Der Begriff Schädling ist aufgrund seiner negativen Konnotation bereits mit einem Vorurteil belastet, was situationsbezogen durchaus nachvollziehbar ist. Im Gegensatz zu einem Nützling richtet dieser Tier- oder Pflanzenorganismus einen Schaden an. Diese Beschädigung kann entweder wirtschaftliche oder gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.

Durch den Rückbau natürlicher Ressourcen rücken tendenziell immer mehr Lebewesen in unseren Lebensmittelpunkt. Vielmehr wird durch die Klimaerwärmung ein Selektivdruck ausgeübt, der die Artenvielfalt auf unserem Planeten nicht nur reduziert, sondern neu ordnet. Auf der Suche nach neuen Nahrungsressourcen wandern demnach immer mehr fremde Tier- und Pflanzenarten in unsere heimatlichen Gefilde ein, die nunmehr ebenfalls Druck auf die einheimische Flora und Fauna ausüben.

In die schönsten Kleider kommen die Motten zuerst“, so ein schlesisches Sprichwort. Dabei ist das Schadpotenzial einiger Schädlinge bereits so groß, dass diese als Quarantäneschaderreger eingestuft werden. Die Angst vor einer weiteren Pest ist somit keineswegs unbegründet und oftmals das Ergebnis unseres eigenen Verschuldens.

Die Aufgabe des Kammerjägers ist es nunmehr, weiteren Schaden durch eine Schädlingsbekämpfung abzuwenden und sich dabei strikt an die gesetzlichen Artenschutznormen und Pflichten zu halten. Welche Schädlinge es gibt, wie diese eingeteilt werden und welche Kosten, z.B. eine Eichenprozessionsspinner Bekämpfung durch Firmen macht, erfahren Sie jetzt im Folgenden.

  1. Alles, was Sie als Hausbesitzer über Schädlinge wissen müssen!
    1. Welche Schädlinge werden voneinander unterschieden?
    2. Die Schädlingsbekämpfung durch den Kammerjäger ist Arten abhängig
      1. Agrarschädlinge
      2. Holz- und Forstschädlinge
      3. Vorratsschädlinge
      4. Materialschädlinge & Hygieneschädlinge
  2. Der Kammerjäger: ein Fachmann für die Schädlingsbekämpfung!
    1. Verordnungen, an die sich der Kammerjäger zu halten hat
    2. Schädlingsbekämpfung im Detail: die Arbeitsmethoden des Kammerjägers
  3. Die Kosten und die Kostenvermeidung einer Schädlingsbekämpfung!
    1. Worauf sollte der Privateigentümer achten?
    2. Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung
  4. Fazit - das Schlusswort

Alles, was Sie als Hausbesitzer über Schädlinge wissen müssen!

Die Einteilung der Tier- und Pflanzenwelt in Nützling, Lästling oder Schädling ist den wirtschaftlichen Erfolgsbestrebungen der menschlichen Vergesellschaftung unterworfen. In diesem Zusammenhang sollte bedacht werden, dass für die meisten Umweltschäden der Mensch selbst verantwortlich ist. Ein Beispiel ist der Rückgang der Ebereschen und Rosskastanien hierzulande, welche laut IUCN aufgrund von eingeschleppten Pilzen sowie der Balkan-Minimiermotte einen rapiden Rückgang erfahren.

Welche Schädlinge werden voneinander unterschieden?

Viele Tiere, die auf manche ekelerregend und erschreckend wirken, sind allenfalls als Lästlinge zu bezeichnen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich und richten keine ökonomischen oder ökologischen Schäden an. Hierzu zählen z.B. Fliegen, Kellerasseln oder Spinnen.

Andere Arten werden hingegen als Nützling bezeichnet, zu denen die zuvor erwähnten Spinnentiere oder Bienen gehören. Diese haben direkten Anteil an unserem wirtschaftlichen Erfolg. Im Gegensatz dazu können Schädlinge nicht nur privaten, sondern auch einen hohen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.

Schädlinge werden demzufolge in Agrarschädlinge, Holz- und Forstschädlinge, Vorratsschädlinge sowie Material- und Hygieneschädlinge eingeteilt. Dabei ist die Zuordnung zumeist fließend, da es sich z.B. bei den bekanntesten Schädlingen, den Ratten und Mäusen, sowohl um Vorratsschädlinge als auch Hygieneschädlinge handelt. Als Krankheitsüberträger waren diese nicht nur für die Pest, sondern ebenfalls für die Verbreitung von Salmonellen und Hantaviren hauptverantwortlich.

Die Schädlingsbekämpfung durch den Kammerjäger ist Arten abhängig

Um einen vermeintlichen Schädlingsbefall erfolgreich zu bekämpfen, ist zunächst eine Tier- oder Pflanzenbestimmung vonnöten. Dabei können die unterschiedlichen Lebewesen tendenziell jedem Taxon zugeordnet werden und stammen demnach sowohl aus dem Reich der einzelligen Lebewesen, den Bakterien sowie dem der mehrzelligen Lebewesen. Zu den Letztgenannten zählen somit alle Tiere, Pflanzen und Pilze, die sich in unterschiedliche Stämme, Klassen, Ordnungen, Familien, Gattungen und Arten einteilen lassen.

  • Agrarschädlinge

    Zu den Agrarschädlingen werden vor allen Dingen Pilze und Tiere gezählt, die landwirtschaftliche Produkte kontaminieren oder sich von diesen ernähren. Dabei kann die Ernährung parasitär erfolgen und Blätter, Früchte oder Wurzeln befallen. Zu den bekanntesten Vertretern dieser Schädlingseinteilung zählt die Blattlaus (Aphidoidea) und der Kartoffelkäfer (Leptinotarsa decemlineata) aus dem Reich der Insekten sowie der Falsche Mehltau, ein Pilz.

  • Holz- und Forstschädlinge

    Die bereits seit mehreren Jahrzehnten negativ in die Schlagzeilen geratenen Holz- und Forstschädlinge richten hohen volkswirtschaftlichen, gewerblichen und privaten Schaden an. Altbekannte Vertreter wie der Borkenkäfer (Scolytinae) als auch verschiedene Mottenarten wie der Eichen-Prozessionsspinner (Thaumetopoea processionea), der Eichenwickler (Tortrix viridana) aber auch der Gemeine Holzwurm (Anobium punctatum) werden in diese Kategorie einsortiert. Der Verlust etwaiger Fressfeinde, die Klimawandlung sowie der rege weltweite Warenaustausch führten zu deren bedenklicher Verbreitung.

  • Vorratsschädlinge

    Als Vorratsschädlinge werden insbesondere jene Tiere bezeichnet, die in den sogenannten Nahrungsmitteln und Erzeugnissen schmarotzen und diese durch ihre Körperabsonderungen kontaminieren. Hierzu zählen die sehr bekannten Vertreter der Wirbeltiere, Ratte und Maus sowie viele Insekten, die entweder den Schmetterlingen oder Käfern zugeordnet werden. Dazu gehören z.B. die Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) oder des Kornkäfers (Sitophilus granarius) sowie die Dörrobstmotte (Plodia interpunctella) oder die Mehlmotte (Ephestia kuehniella).

  • Materialschädlinge & Hygieneschädlinge

    Materialschädlinge sowie Hygieneschädlingen können nahezu in einem Atemzug genannt werden, da ihre Hinterlassenschaften auf den kontaminierten Kleidungsstücken oder Haushaltserzeugnissen allergische Reaktionen auslösen. Dabei können sich diese zumeist den Insekten zuordenbaren Tierarten sowohl in natürlichen Rohstoffen, wie Wolle und Fell heimisch fühlen, aber auch künstlich hergestellte Materialien in Form von Gipskarton oder Kunststoffen befallen. Bekannte Vertreter dieser Hygieneschädlinge sind die Kleider-, Pelz- und Korkmotten.

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Der Kammerjäger: ein Fachmann für die Schädlingsbekämpfung!

Das Wort Schädlingsbekämpfung darf keinerlei missverstanden werden, da sich dieses Vorhaben strikt an geforderte Artenschutzrichtlinien hält. Während die Verwendung, Herstellung und Kennzeichnung von Produkten, die dem Schutz vor Schädlingsbefall dienen, der EU Verordnung 528/2012 (Biozid-Verordnung) unterliegen, treten bei deren Anwendung weitere Verordnungen zutage.

Verordnungen, an die sich der Kammerjäger zu halten hat

Bei der Schädlingsbekämpfung haben Firmen und speziell der Kammerjäger so vorzugehen, dass jedweder Schaden von Mensch, Infrastruktur sowie Umwelt abgewendet wird. In diesem Zusammenhang müssen strikte Arbeitsschutzrichtlinien sowie Vorgehensweisen eingehalten werden, die dem Wohl der Allgemeinheit zweckdienlich sind. Zu diesen Richtlinien zählen:

Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) regelt das Jagdrecht innerhalb Deutschlands und spielt bei der Aussiedlung von Mardern und Waschbären eine übergeordnete Rolle. Bei dem Befall von Privateigentum durch Hornissen, Maulwürfen und anderen bedrohten Tierarten muss das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingehalten werden. Die Verwendung von Pestiziden und Insektiziden, z.B. zur Bekämpfung von Eichenprozessionsspinnern, verlangt vom Kammerjäger hingegen eine strikte Einhaltung des Chemikaliengesetzes (ChemG).

Weitere Gesetzmäßigkeiten, die sich vor allem dem Schutz des Tieres sowie der Umwelt widmen, ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), das Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (EG 178/2002) und die Technischen Regeln und Normen der Schädlingsbekämpfung (EG 852/2004). Diese Verordnungen werden in Übereinstimmung mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) betrieben.

Schädlingsbekämpfung im Detail: die Arbeitsmethoden des Kammerjägers

Die unterschiedlichen Tier-, Pflanzen-, Pilz- und Bakterienarten benötigen jeweils eigene Methoden, die in deren direktem Umfeld zu einer geringen Umweltbelastung führen. Dabei werden die Schädlingsbekämpfungsmittel eingeteilt in: biologische, chemische, physische sowie biotechnische Anwendungsmethoden.

Während Schlagfallen und ähnliche Anwendungstechniken bereits seit Jahrhunderten im Gebrauch der Jagd stehen, ist der Gebrauch von chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln neu. Diese werden in Insektizide, Akarizide, Rodentizide sowie Larvizide unterteilt und richten sich demzufolge nach der jeweiligen Tierklasse. Während Insektizide zur Bekämpfung gesundheitsschädlicher Insekten benötigt werden, sind Rodentizide für die Eindämmung von Nagetieren in Gebrauch.

Biologische Schädlingsbekämpfung setzt Fressfeinde des jeweiligen Schädlings ein. Hierbei kann es sich um Parasiten oder Krankheitserreger handeln. Im Gegensatz dazu wenden biotechnische Methoden Lockstoffe und Fallen an, welche durch temperaturabhängige oder ähnliche Verfahrenstechniken weiter betrieben werden.

Die Kosten und die Kostenvermeidung einer Schädlingsbekämpfung!

Als Privateigentümer oder Gewerbetreibender ist es zunächst notwendig bzw. ratsam, durch Vorbeugung Schädlingsbefall zu vermeiden. Während im Gewerbe die Normen und Gesetzgebungen der Lebensmittelhygieneverordnung sowie des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gelten, ist im Privaten präventiv und eigenverantwortlich vorzugehen.

Worauf sollte der Privateigentümer achten?

Um Schädlingsbefall zu vermeiden und die eigenen Haushaltskosten gering zu halten, sind Präventivmaßnahmen zu ergreifen, welche körperliche und materielle Schäden ausschließen. Vorräte nicht ewig zu lagern bzw. sofort zu verbrauchen ist demzufolge sinnvoll und schützt die eigene Gesundheit. Des Weiteren sollte neu gekaufte Ware stets auf einen möglichen Schädlingsbefall überprüft werden.

Die Aufbewahrung von Erzeugnissen in dicht verschlossenen Aufbewahrungsbehältern ist nicht nur im industriellen Maßstab von Nutzen. Hier sollte außerdem auf strikte Sauberkeit geachtet und Abfälle sofort beseitigt werden. Gerade Essensreste locken die unterschiedlichsten Tierarten an, die sich schnell ausbreiten können.

Um einen Schädlingsbefall zu vermeiden, können biologische und biochemische Haushaltsmittel verwendet werden, die Schädlinge abschrecken. Hierzu zählt z.B. der Duft von Zitrone, Lavendel oder Lorbeeren, die ebenfalls als Duftkugeln oder Duftstäbchen Verwendung finden. Ist ein Schädlingsbefall nicht mehr unter Kontrolle zu bringen, sollte sofort ein geprüfter Schädlingsbekämpfer oder die örtliche Gesundheits- und Veterinärbehörde konsultiert werden.

Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung

Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung sind abhängig vom benötigten Aufwand und den erforderlichen Arbeitsmitteln. Während Einsätze ohne großen Aufwand in der Regel zwischen 100 und 200 Euro kosten, werden weitaus aufwendigere Maßnahmen höher vergütet. Sowohl Anfahrtskosten, die Arbeitszeit als auch die Material- und Aufwandskosten fließen somit in den Auftrag mit ein.

Finanziell ist es sowohl jeder Privatperson als auch jedem Unternehmen anzuraten, Hygienevorschriften strikt einzuhalten und etwaigen Schädlingsbefall sofort zu melden. Mehrkosten und Aufwandsentschädigungen sind somit sofort vermeidbar. Weitere Faktoren, welche für die Kosten einer Schädlingsbekämpfung einen hohen Stellenwert besitzen, sind die Art des Schädlings, die Größe und Stärke des Befalls sowie die Situation vor Ort.

Fazit

Ein Schädlingsbefall sollte so ernst genommen werden wie ein Krankheitsbefall. Üblicherweise lassen sich kleine Beschwerden weitaus besser, effektiver und preiswerter behandeln als eine chronische Erkrankung.

Des Weiteren sollte bedacht werden, dass die meisten Material- und Hygieneschädlinge den bevorzugten Nährboden benutzen, um eine Eiablage oder sonstige Fortpflanzungstechniken zu betreiben. Die Schabe bzw. Kakerlake als Beispiel lagert ihre Nachkommenschaft in sogenannten Eipaketen, die in der Regel 20 bis 50 Individuen beherbergen. Aus einem einzigen weiblichen Träger kann somit schnell eine ganze Plage werden.

Um die eigene Gesundheit sowie die anderer nicht zu gefährden, sollte ein Schädlingsbefall ernst genommen und wenn möglich durch einen Profi beseitigt werden. Dieser arbeitet unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Normen und Pflichten.

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